Am 1. Juli tritt das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und der Republik Korea in Kraft. „Die bayerisch-schwäbische Exportwirtschaft profitiert dadurch insbesondere in den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik, Chemie und Pharma sowie Kfz-Zulieferung“, weiß Axel Sir, Geschäftsfeldleiter International bei der IHK Schwaben. Die IHK Schwaben hat fast 150 Unternehmen mit regelmäßigen Geschäftsbeziehungen zu dem Land registriert. Südkorea gehört mit einem Nachfragevolumen von rund 2 Mrd. EUR in 2010 nach China und Japan zu den wichtigsten Abnehmern für bayerische Produkte in Asien.
Europas erstes Abkommen dieser Art mit einem asiatischen Staat
Die 2007 gestarteten Verhandlungen der EU mit Südkorea wurden im September 2010 von allen 27 europäischen Mitgliedsstaaten ratifiziert. Nachdem zwischenzeitlich sowohl das koreanische als auch das EU-Parlament zugestimmt haben, tritt das neue Freihandelsabkommen (FHA) ab dem 1. Juli 2011 in Kraft. Es ist Europas erstes Abkommen dieser Art mit einem asiatischen Staat. Das FHA steht für einen umfassenden Zollabbau.
Umfassender Zollabbau
Rund 70% aller Zölle werden sofort aufgehoben, innerhalb von 5 Jahren sollen 99% aller Zollabgaben wegfallen. Darüber hinaus sind eine Liberalisierung des Dienstleistungshandels, der Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse, Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums sowie des öffentlichen Auftragswesens vorgesehen.
Gute Zusammenarbeit mit südkoreanischen Handelspartnern
Vorteile, die auch Michael Melzer, Leiter Unternehmenskommunikation der Firma MAN Diesel & Turbo SE in Augsburg sieht: „Wir haben gute Erfahrungen gemacht in der Zusammenarbeit mit unseren südkoreanischen Partnern – seien es Lizenznehmer für unsere Dieselmotoren oder Werften für den Schiffbau. Das Freihandelsabkommen wird diesen asiatischen Markt für Europa noch attraktiver machen.“
Zum Unternehmen
Die Industrie- und Handelskammern wurden gegründet, um den Staat in wirtschaftspolitischen Fragen zu unterstützen. Ebenso will die IHK Teile staatlicher Aufgaben (wie z.B. die berufliche Bildung) in die Eigenverantwortung der Wirtschaft überführen. Das Subsidaritätsprinzip, d.h., die Erfüllung staatlicher Aufgaben möglichst dort, wo der Sachverstand und die Betroffenheit am größten ist, erlebt derzeit in Europa eine Renaissance. Selbstverwaltung setzt Engagement von Unternehmern und Führungskräften der Wirtschaft in Ehrenämtern voraus. In Präsidium, Vollversammlung, Industrie- und Handelsgremien und Ausschüssen wirken diese dafür, dass die Industrie- und Handelskammern praxisnah, unbürokratisch, flexibel und kostengünstig arbeiten.
Quelle: www.schwaben.ihk.de
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